E-Recht

Countdown CCD II: Ab 20. November gelten neue Regeln für Ratenkauf & BNPL — die Checkliste

15.10.2026·Autor: Stephan Dunger

Ab dem 20. November 2026 gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) – und erfasst erstmals auch zinslose Ratenzahlungen, Buy now, pay later (BNPL) und Kleinkredite unter 200 €. Für Online-Händler bleiben gut fünf Wochen, um Zahlarten, Checkout-Texte und Werbemittel zu prüfen – rechtzeitig vor dem Black-Friday-Setup, in dem Finanzierungswerbung traditionell eine große Rolle spielt. Hier ist die Checkliste.

Auf einen Blick

  • Stichtag 20.11.2026: Ab dann gelten die neuen Regeln der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II); das deutsche Umsetzungsgesetz wurde – nach Verzögerungen – verabschiedet, der Anwendungsbeginn steht (Stand: August 2026).
  • Erstmals erfasst: zinslose Ratenzahlung („0-%-Finanzierung"), BNPL, Kredite unter 200 € und – unter Voraussetzungen – der Rechnungskauf.
  • Kernpflichten: Kreditwürdigkeitsprüfung, klare vorvertragliche Informationen im Checkout, transparente Bewerbung, 14-tägiges Widerrufsrecht.
  • Hauptlast beim Payment-Anbieter – Händler müssen aber Werbung, Checkout-Wording und die Anbieter-Kommunikation prüfen.
  • 5-Punkte-Checkliste für Händler: siehe unten.

Was ändert sich am 20. November 2026 für Ratenkauf und BNPL?

Der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts wird deutlich ausgeweitet: Bislang waren zins- und kostenfreie Kredite sowie Kredite unter 200 € weitgehend ausgenommen – genau in dieser Lücke sind BNPL-Angebote und „0-%-Finanzierungen" groß geworden. Ab dem 20. November 2026 fallen diese Zahlungsmodelle unter die regulierten Pflichten: Der Kreditgeber muss die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen (auch bei kleinen Beträgen), vorvertragliche Informationen in standardisierter Form bereitstellen, und dem Verbraucher steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht in Bezug auf den Kreditvertrag zu. Auch die Werbung wird strenger reguliert: Finanzierungsangebote müssen mit klaren Pflichtangaben und Warnhinweisen beworben werden – das pauschale „Jetzt kaufen, später zahlen" ohne Einordnung genügt dann nicht mehr. Wir hatten die Richtlinie bereits im Juni 2026 vorgestellt; dieser Beitrag ist das Countdown-Update mit dem finalen Umsetzungsstand – alle Rechtsbeiträge finden Sie in unserer News-Übersicht.

Fällt Kauf auf Rechnung unter die CCD II?

Es kommt darauf an, wer den Zahlungsaufschub gewährt. Stundet der Händler selbst den Kaufpreis – ohne Zinsen, ohne Kosten und mit Zahlung innerhalb der vorgesehenen Frist –, bleibt der klassische Rechnungskauf unter Voraussetzungen ausgenommen. Läuft der Rechnungskauf dagegen über einen Drittanbieter (etwa einen Payment-Dienstleister, der die Forderung übernimmt und dem Kunden den Aufschub gewährt), greift die Ausnahme nicht – dann gelten die neuen Pflichten. Da im deutschen E-Commerce der Rechnungskauf ganz überwiegend über Zahlungsdienstleister abgewickelt wird, sollten Händler davon ausgehen, dass ihre Rechnungskauf-Option betroffen ist, und das beim Anbieter aktiv erfragen.

ZahlungsartEinordnung ab dem 20.11.2026
Ratenkauf mit ZinsenWar schon bisher reguliert – bleibt es; einzelne Pflichten werden verschärft.
0-%-Finanzierung / zinslose RatenNeu erfasst: Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten, Widerrufsrecht.
BNPL („Buy now, pay later")Neu erfasst – unabhängig von der Höhe des Betrags.
Kleinkredite unter 200 €Neu erfasst – die bisherige Bagatellgrenze entfällt.
Rechnungskauf über Payment-AnbieterIn der Regel erfasst – Einordnung beim Anbieter erfragen.
Rechnungskauf direkt beim Händler (zins- und kostenfrei)Unter Voraussetzungen weiterhin ausgenommen.
Sofortzahlung, Karte, Wallet, VorkasseNicht erfasst – kein Kreditelement.

Welche Pflichten treffen den Payment-Anbieter – und welche den Händler?

Die Hauptlast liegt beim Kreditgeber. Bietet Ihr Shop Finanzierung über externe Anbieter wie Klarna, PayPal oder andere Payment-Dienstleister an, sind diese als Kreditgeber für Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informationen und die Vertragsgestaltung verantwortlich – die Anbieter passen ihre Strecken entsprechend an. Der Händler ist damit aber nicht aus der Verantwortung: Werbeaussagen im Shop („0-%-Finanzierung", „in 3 Raten zahlen") sind eigene Aussagen des Händlers und müssen den neuen Werbevorgaben genügen; Checkout-Texte und Zahlartenbeschreibungen dürfen der Anbieter-Kommunikation nicht widersprechen; und wo der Händler Finanzierungskonditionen selbst darstellt, muss die Darstellung vollständig und korrekt sein. Kurz: Der Anbieter baut die Kreditstrecke um – der Händler räumt sein Schaufenster auf.

Was müssen Online-Händler jetzt tun? Die 5-Punkte-Checkliste

  1. Zahlartenliste inventarisieren: Welche Finanzierungs- und Aufschub-Optionen bietet der Shop an – Ratenkauf, BNPL, Rechnungskauf, Anzahlung? Wer ist jeweils rechtlich der Kreditgeber?
  2. Anbieter-Statements einholen: Von jedem Payment-Anbieter schriftlich bestätigen lassen, wie er die CCD-II-Pflichten umsetzt und was sich im Checkout-Ablauf ändert.
  3. Checkout-Wording prüfen: Zahlartennamen, Beschreibungstexte und Hinweise im Bestellprozess mit den Anbieter-Vorgaben abgleichen und anpassen.
  4. Werbemittel prüfen: Banner, Newsletter, Anzeigen und Produktseiten-Hinweise mit Finanzierungsbezug auf die neuen Pflichtangaben und Warnhinweise abklopfen – vor dem Black-Friday-Setup.
  5. Prozess für abgelehnte Finanzierungen definieren: Durch die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung wird es mehr Ablehnungen geben – der Checkout sollte dann sauber auf alternative Zahlarten führen, der Support sollte Sprachregelungen kennen.

Im XONIC Shopsystem sind 19 Zahlungsanbieter angebunden; Zahlartentexte und Checkout-Hinweise lassen sich je Zahlungsart im Backend pflegen, sodass angepasste Formulierungen ohne Programmieraufwand eingespielt werden können. Auch der EU-Widerrufsbutton ist bereits integriert – wie er eingerichtet wird, zeigt der Leitfaden zum Widerrufsbutton; einen Überblick über die Zahlungs- und Checkout-Funktionen gibt die Funktionsübersicht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Wie die CCD II Ihre konkreten Zahlungsangebote erfasst, klären Ihr Payment-Anbieter und spezialisierte Kanzleien verbindlich.

Häufige Fragen zur CCD II im Onlinehandel

Nein. Die neuen Regeln gelten für Kreditverträge, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden. Laufende Finanzierungen bleiben beim bisherigen Recht – der Umstellungsaufwand betrifft also den Checkout und die Werbung ab dem Stichtag, nicht den Bestand.

Nein – die Kreditwürdigkeitsprüfung obliegt dem Kreditgeber. Ist das ein externer Payment-Anbieter, führt er die Prüfung durch. Anders liegt es nur, wenn der Händler selbst als Kreditgeber auftritt, etwa bei eigener Ratenzahlungsvereinbarung mit Zinsen oder Kosten – dann sollte dringend rechtlicher Rat eingeholt werden.

Der Anbieter muss den Verbraucher über die Ablehnung informieren. Für den Händler zählt die Praxis: Der Checkout sollte ohne Sackgasse auf alternative Zahlarten führen, damit der Kauf nicht abbricht – und der Kundenservice sollte wissen, dass er zu Ablehnungsgründen keine eigenen Auskünfte geben kann, sondern an den Anbieter verweist.

Die gewöhnliche Kartenzahlung ohne Finanzierungsfunktion ist kein Verbraucherkredit und bleibt außen vor. Bietet die Karte echte Teilzahlungs- oder Ratenfunktionen, kann das anders liegen – die Einordnung ist dann Sache des kartenausgebenden Instituts, nicht des Shops.

Quellen

Stephan Dunger
Über den Autor

Stephan Dunger

Lead Developer & Shopsystem-Experte · XONIC Solutions GmbH · Im Unternehmen seit 2012

Stephan Dunger gehört zu den Köpfen hinter dem XONIC Shopsystem. Seit 2012 entwickelt er die Plattform gemeinsam mit dem Team weiter – von der Datenbank über die Schnittstellen bis zum Checkout.

Programmierer aus Leidenschaft, technischer Kopf und Berater zugleich: Mit tiefem Know-how rund um Shopsysteme und E-Commerce verbindet Stephan die Tiefe eines Entwicklers mit dem Blick fürs große Ganze. Gemeinsam mit dem XONIC-Team prägt er die technische Ausrichtung, denkt Funktionen konsequent vom Nutzen des Händlers her und berät bei maßgeschneiderten Lösungen.

Das Ergebnis ist Software mit Gesicht: Kunden bekommen keinen anonymen Anbieter, sondern einen direkten Draht zu den Menschen, die XONIC entwickeln. Pragmatisch, schnell und auf Augenhöhe.

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