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Onlineshop erstellen: Die 10 Schritte vom Plan bis zum Livegang

13.10.2026·Autor: Stephan Dunger

Einen Onlineshop erstellen Sie in zehn Schritten: Geschäftsmodell planen, Gewerbe anmelden, Shopsystem wählen, Shop einrichten, Rechtstexte hinterlegen, Zahlarten und Versand einrichten, Produktdaten pflegen, alles testen und live gehen. Die Reihenfolge zählt, denn einige Pflichten – Gewerbeanmeldung, Verpackungsregistrierung, Rechtstexte – müssen vor dem ersten Verkauf erledigt sein. Dieser Ratgeber führt durch alle Schritte, mit Checklisten und Links zu den passenden Anleitungen.

Auf einen Blick

  • Das Gewerbe zeigen Sie zu Beginn bei der zuständigen Behörde an (§ 14 GewO). Die steuerlichen Angaben folgen innerhalb eines Monats elektronisch an das Finanzamt (§ 138 AO).
  • Wer verpackte Ware verschickt, registriert sich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID und schließt einen Systembeteiligungsvertrag.
  • Pflicht im Shop: Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular, ein Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“, seit dem 19.06.2026 die Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ und seit dem 27.09.2026 die EU-Gewährleistungsmitteilung.
  • Mindestens eine gängige Zahlungsart ohne Aufpreis muss möglich sein, sonst sind Entgelte für Zahlungsarten unwirksam (§ 312a Abs. 4 BGB).
  • Das Shopsystem wählen Sie nach Gesamtkosten, Datenschutz, Schnittstellen, B2B-Bedarf und Support – ein späterer Wechsel kostet Zeit und Geld.
  • Vor dem Livegang jede Zahl- und Versandart einmal testweise bestellen.

Die 10 Schritte im Überblick

#SchrittErgebnis
1Geschäftsmodell planenSortiment, Zielgruppe, Länder und Kalkulation stehen
2Gewerbe, Steuern, RegisterGewerbe angemeldet, Finanzamt informiert, LUCID-Registrierung erledigt
3Shopsystem wählenSystem passt zu Kosten, Datenschutz, Schnittstellen und Support-Bedarf
4Domain und GrundeinrichtungDomain, SSL, Shopdaten, Design und Startseite eingerichtet
5RechtstexteImpressum, Datenschutz, AGB, Widerruf, Cookie-Einwilligung live
6ZahlartenVerträge mit Zahlungsanbietern, Zahlarten im Shop aktiv
7VersandVersandarten, Versandkosten je Land, Verpackung und Labels
8ProduktdatenProdukte mit Preisen, Bildern, Pflichtangaben und Bestand
9TestenTestbestellungen, E-Mails, Belege und Mobilansicht geprüft
10LivegangShop öffentlich, Suchmaschinen informiert, erste Bestellungen begleitet

Was muss geklärt sein, bevor der Shop entsteht?

Schritt 1: Geschäftsmodell und Kalkulation

Bevor die Technik ins Spiel kommt, stehen vier Fragen: Was verkaufen Sie, an wen, in welche Länder und zu welcher Marge? Verkaufen Sie an Privatkunden, an Geschäftskunden oder an beide, bestimmt das später Preisdarstellung, Zahlarten und Funktionen. In die Kalkulation gehören neben Einkauf und Versand auch die Zahlungsgebühren und die laufenden Kosten der Plattform. Eine Aufstellung aller Kostenblöcke mit Rechenbeispielen finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Onlineshop?.

Schritt 2: Gewerbe, Steuern und Registrierungen

  • Gewerbeanmeldung: Wer ein Gewerbe beginnt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 GewO). Die Gebühr legt die Gemeinde fest.
  • Finanzamt: Die Gemeinde informiert das Finanzamt. Die weiteren steuerlichen Angaben, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, übermitteln Sie innerhalb eines Monats elektronisch (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
  • Kleinunternehmerregelung: Sie kommt infrage, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Ob sie sich lohnt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
  • Verkauf in andere EU-Länder: Überschreiten die Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Staaten (zusammen mit bestimmten Dienstleistungen) im vorangegangenen oder laufenden Kalenderjahr 10.000 €, gilt grundsätzlich die Umsatzsteuer des Ziellands (§ 3c Abs. 4 UStG); gemeldet wird dann meist über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS).
  • Verpackungsregister: Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss im Register LUCID registriert sein und einen Systembeteiligungsvertrag abschließen – nach Angaben der Zentralen Stelle vor der ersten Bereitstellung der Verpackungen.
  • E-Rechnung: Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen; Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Welches Shopsystem passt zu meinem Vorhaben?

Schritt 3: Shopsystem wählen

Drei Modelle stehen zur Wahl: Mietlösungen und SaaS-Baukästen, bei denen der Anbieter Hosting und Updates übernimmt; Open-Source-Systeme, die Sie selbst oder mit einem Dienstleister betreiben; und gekaufte Lizenzen mit eigenem Betrieb. Welches passt, entscheiden diese Kriterien:

KriteriumPrüffrage
Datenschutz und HostingWo stehen die Server? Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)? Werden Daten in Drittländer übermittelt?
KostenmodellFestpreis, Umsatzbeteiligung oder Lizenz plus Betrieb? Was kostet das System, wenn sich der Umsatz verdoppelt?
Zahlung und VersandWelche Zahlungs- und Versanddienstleister sind fertig angebunden, welche brauchen ein Zusatzmodul?
SchnittstellenLassen sich Warenwirtschaft, Buchhaltung und Marktplätze anbinden – direkt oder nur über Drittanbieter?
B2BGibt es Kundengruppen, Netto-Preise, Staffelpreise, Prüfung der USt-IdNr. und Rechnungskauf im Standard?
Rechtliche FunktionenSind Bestellbutton, Widerrufsfunktion, EU-Gewährleistungsmitteilung und eine Cookie-Einwilligung mit echtem Opt-in vorhanden?
SupportWer hilft, über welche Kanäle, zu welchen Zeiten und zu welchen Kosten?
WechselWie lange läuft der Vertrag, und in welchem Format bekommen Sie Ihre Daten bei einem Wechsel?

Was beim Datenschutz im Einzelnen zu prüfen ist, steht in unserem Beitrag zum DSGVO-konformen Shopsystem; welche Rolle das Kostenmodell über die Jahre spielt, im Beitrag zum Shopsystem ohne Umsatzbeteiligung. Wer an Geschäftskunden verkauft, findet die wichtigsten Funktionen im Beitrag zu den B2B-Funktionen.

Schritt 4: Domain, Hosting und Grundeinrichtung

Die Domain sollte kurz, gut merkbar und frei von fremden Markenrechten sein. Ein SSL-Zertifikat für die verschlüsselte Verbindung (HTTPS) gehört zum Standard jedes Shops; Zertifikate gibt es auch kostenlos, etwa von der Zertifizierungsstelle Let's Encrypt. In der Grundeinrichtung hinterlegen Sie Firmendaten, Absenderadresse für Shop-Mails, Steuersätze, Sprachen und Währungen, dann Logo, Farben und Startseite. Solange der Shop im Aufbau ist, bleibt er für Besucher gesperrt.

Unser Leitfaden Erste Schritte beschreibt diese Einrichtung in der richtigen Reihenfolge; Gestaltung und Startseite erklären die Leitfäden Design & Darstellung und Startseite gestalten.

Welche Rechtstexte braucht ein Onlineshop?

Schritt 5: Rechtstexte und Pflichtfunktionen

Ein Onlineshop für Privatkunden braucht mehrere Pflichtangaben, die vor dem Livegang vollständig sein müssen. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; die Texte selbst stammen in der Regel von einem Anwalt oder einem Rechtstexte-Dienst.

  • Impressum: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Registereintrag und USt-IdNr., leicht erkennbar und ständig verfügbar (§ 5 DDG).
  • Datenschutzerklärung: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 DSGVO).
  • Widerrufsbelehrung mit Bedingungen, Fristen und Verfahren sowie dem Muster-Widerrufsformular (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
  • AGB: nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich, etwa für Vertragsschluss, Lieferung und Zahlung.
  • Bestellbutton: Die Schaltfläche muss gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 BGB).
  • Widerrufsfunktion: Seit dem 19.06.2026 müssen Shops, die Verbrauchern den Vertragsschluss online ermöglichen, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen – beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich (§ 356a BGB).
  • EU-Gewährleistungsmitteilung: Seit dem 27.09.2026 informieren Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen, in hervorgehobener Weise mit der harmonisierten EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und seine Mindestdauer von zwei Jahren (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB).
  • Cookie-Einwilligung: Das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucher, etwa für Tracking, ist nur mit Einwilligung zulässig, sofern es nicht unbedingt erforderlich ist (§ 25 TDDDG).
  • Barrierefreiheit: Für Onlineshops gilt seit dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).

Wie Rechtstexte und Cookie-Banner im Shop gepflegt werden, zeigen unsere Leitfäden Rechtstexte, Cookie-Banner & Produktsicherheit und Widerrufsbutton.

Welche Zahlarten und Versandoptionen braucht ein neuer Shop?

Schritt 6: Zahlarten einrichten

Ein gängiger Mix besteht aus Karte, PayPal, Kauf auf Rechnung oder Lastschrift, Vorkasse und Wallets wie Apple Pay oder Google Pay; neu hinzugekommen ist das europäische Zahlverfahren Wero. Zwei Regeln gelten für Shops mit Privatkunden: Mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsart muss ohne Aufpreis möglich sein, sonst sind Entgelte für Zahlungsarten unwirksam (§ 312a Abs. 4 BGB), und für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift sowie für Zahlungskarten im Anwendungsbereich der EU-Interbankenentgeltverordnung darf kein Entgelt verlangt werden (§ 270a BGB).

Die Verträge mit Zahlungsanbietern sollten Sie früh anstoßen, denn der Anbieter prüft das Händlerkonto vor der Freischaltung. Die Gebühren fallen je Zahlung an, meist als Prozentsatz plus Fixbetrag. Wie Zahlarten installiert, Versandarten zugeordnet und nach Land oder Kundengruppe eingeschränkt werden, beschreibt unser Leitfaden Zahlungsarten; was Händler zu Wero wissen sollten, steht in unserem Beitrag Wero im Onlineshop akzeptieren.

Schritt 7: Versand einrichten

  • Versanddienstleister: Konditionen, Abholung und Labeldruck klären; ein zweiter Dienstleister sichert gegen Ausfälle ab.
  • Versandarten und Versandkosten je Land bzw. Länderzone festlegen, dazu eine mögliche Grenze für versandkostenfreie Lieferung.
  • Transparenz: Im Fernabsatz müssen Sie angeben, ob Versandkosten anfallen, und deren Höhe nennen, soweit sie sich im Voraus berechnen lässt (§ 6 PAngV).
  • Lieferzeiten realistisch angeben und Retouren organisieren.
  • Verpackung: Die im Verpackungsregister gemeldeten Mengen sollten zum tatsächlichen Versand passen.

Was Porto von Versandkosten unterscheidet, erklärt unser Beitrag zum Unterschied zwischen Porto und Versandkosten. Die Einrichtung im Shop zeigen die Leitfäden Versand & Lieferung und, für Lieferungen ins EU-Ausland, Steuern & OSS.

Wie bereite ich Produktdaten richtig vor?

Schritt 8: Produkte anlegen

Produktdaten sind meist der aufwendigste Teil des Projekts – und der, den Kunden am direktesten sehen. Für jedes Produkt brauchen Sie:

  • einen klaren Titel und eine eigene Beschreibung mit den wesentlichen Eigenschaften,
  • Bilder, an denen Sie die Nutzungsrechte haben,
  • den Gesamtpreis und, bei Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, den Grundpreis (§ 4 PAngV),
  • die Angaben zur Produktsicherheit: Hersteller mit Postanschrift und elektronischer Adresse, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person, Angaben zur Identifizierung des Produkts samt Abbildung sowie Warn- und Sicherheitshinweise (Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung, seit 13.12.2024),
  • Varianten wie Größe oder Farbe, Lieferzeit, Bestand und, für Preisvergleiche und Google Shopping, die GTIN.

Größere Sortimente übernehmen Sie besser per Import als von Hand. Die Leitfäden Produkte anlegen & pflegen, Produktattribute, Preise & Kundengruppen und Import & Export (CSV) zeigen die einzelnen Arbeitsschritte.

Was sollte ich vor dem Livegang testen?

Schritt 9: Testen

BereichWas Sie prüfen
BestellungJe Zahl- und Versandart eine Testbestellung, auch mit Abbruch im Zahlungsfenster und erneutem Versuch
PreiseBrutto- und Netto-Anzeige, Versandkosten je Land, Gutscheine, Grundpreise, Rundung
E-Mails und BelegeBestellbestätigung, Rechnung, Versandmitteilung – Inhalt, Absender, Anhänge
RechtBestellbutton, Widerrufsfunktion, Gewährleistungsmitteilung, Links zu den Rechtstexten, Cookie-Banner: Tracking erst nach Einwilligung
Mobil und barrierearmSmartphone-Ansicht, Bedienung per Tastatur, gut lesbare Kontraste
Abläufe im BackendBestellung bearbeiten, Versandlabel erzeugen, Storno, Erstattung, Retoure
TechnikLadezeit, HTTPS ohne Warnung, Formulare und Spam-Schutz

Schritt 10: Livegang

Zum Livegang stornieren Sie die Testbestellungen, schalten Zahlungs- und Versanddienstleister vom Test- in den Live-Betrieb und heben die Sperre für Besucher auf. Danach melden Sie die Sitemap in der Google Search Console an, richten bei Bedarf den Produktfeed für Google Shopping ein und aktivieren Analyse-Werkzeuge nur mit Einwilligung. Die ersten Bestellungen begleiten Sie am besten eng, bis alle Abläufe sitzen. Hilfe dazu bieten die Leitfäden SEO & Weiterleitungen, Google Merchant Center & Produktfeed und Bestellungen bearbeiten.

So unterstützt XONIC beim Start

Das XONIC Shopsystem wird seit 2005 von der XONIC Solutions GmbH in Chemnitz entwickelt. In den Paketen läuft der Shop auf von XONIC verwalteten Servern in Deutschland (Frankfurt am Main); Shopdaten und Sicherungen werden ausschließlich in Deutschland gespeichert. Bestellbutton nach § 312j BGB, Widerrufsbutton und ein Cookie-Consent mit echtem Opt-in gehören in allen Paketen zum Standard, die Standard-Templates folgen dem Anspruch WCAG 2.1 AA. Angebunden sind 19 Zahlungsanbieter mit über 50 Zahlungsarten, mehr als 11 Versanddienstleister und 14 Warenwirtschafts- und ERP-Systeme; Marktplätze lassen sich ab dem Paket Professional zubuchen. Für Geschäftskunden bringt das System Kundengruppen, Staffelpreise, Netto-Preisanzeige und eine automatisierte Prüfung der USt-IdNr. mit. Ein Standard-Setup ist laut Preisseite in 1–3 Werktagen eingerichtet; vorab lässt sich das System in einer kostenlosen 30-tägigen Testumgebung mit Beispieldaten ausprobieren. Die Pakete beginnen bei 149 € im Monat ohne Umsatzbeteiligung (jährliche Zahlweise, netto, Stand: Oktober 2026) – Details auf der Preisseite, Schritt-für-Schritt-Anleitungen in den Leitfäden.

Häufige Fragen zum Erstellen eines Onlineshops

Ein angemeldetes Gewerbe, ein Shopsystem mit Domain und SSL-Zertifikat, Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, meist AGB), Verträge mit Zahlungs- und Versanddienstleistern, bei Versand verpackter Ware eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie gepflegte Produktdaten.

Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Waren verkauft, betreibt in der Regel ein Gewerbe und muss es zu Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO). In Zweifelsfällen, etwa bei freiberuflichen Tätigkeiten, geben Gewerbeamt oder IHK Auskunft.

Die technische Einrichtung ist meist der kleinere Teil; die meiste Zeit beanspruchen Produktdaten, Rechtstexte, Verträge mit Dienstleistern und Tests. Beim XONIC Shopsystem ist ein Standard-Setup laut Preisseite in 1–3 Werktagen eingerichtet; mit Datenübernahme oder individuellem Design sind meist 2 bis 4 Wochen realistisch.

Wer in Deutschland verpackte Waren vertreibt, muss nach Angaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Register LUCID registriert sein und seine Verpackungen bei einem Systembetreiber beteiligen – und zwar vor der ersten Bereitstellung auf dem Markt. Das betrifft auch die Versandkartons von Onlinehändlern.

Ja. Die Kleinunternehmerregelung setzt voraus, dass der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Alle anderen Pflichten eines Onlineshops – Gewerbe, Rechtstexte, Verpackungsregister – gelten unabhängig davon.

Quellen

Stephan Dunger
Über den Autor

Stephan Dunger

Lead Developer & Shopsystem-Experte · XONIC Solutions GmbH · Im Unternehmen seit 2012

Stephan Dunger gehört zu den Köpfen hinter dem XONIC Shopsystem. Seit 2012 entwickelt er die Plattform gemeinsam mit dem Team weiter – von der Datenbank über die Schnittstellen bis zum Checkout.

Programmierer aus Leidenschaft, technischer Kopf und Berater zugleich: Mit tiefem Know-how rund um Shopsysteme und E-Commerce verbindet Stephan die Tiefe eines Entwicklers mit dem Blick fürs große Ganze. Gemeinsam mit dem XONIC-Team prägt er die technische Ausrichtung, denkt Funktionen konsequent vom Nutzen des Händlers her und berät bei maßgeschneiderten Lösungen.

Das Ergebnis ist Software mit Gesicht: Kunden bekommen keinen anonymen Anbieter, sondern einen direkten Draht zu den Menschen, die XONIC entwickeln. Pragmatisch, schnell und auf Augenhöhe.

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